Immobilienerbrecht
Immobilien sind oft das Herzstück des familiären Vermögens. Sie haben als Familieneigenheim nicht nur eine emotionale, sondern als Renditeanlage auch eine wirtschaftliche Bedeutung. Immobilien sind daher aber auch schnell in Gefahr bei erbrechtlichen Streitigkeiten im Mittelpunkt zu stehen.
Immer dann, wenn mehrere Personen eine Immobilie erben, entsteht dort eine Erbengemeinschaft mit gravierenden Konsequenzen. Erbengemeinschaften können sämtliche Entscheidungen nur gemeinschaftlich treffen um zu handeln. Eine Immobilie lässt sich damit also auch nur gemeinschaftlich veräußern. Gibt es keine Einigkeit, sieht das Gesetz nur die gerichtliche Teilungszwangsversteigerung als Mittel zur Erbauseinandersetzung vor. So kann jeder Erbe den Verkauf des Familienheims erzwingen auch gegen den Willen der anderen Erben. Umso wichtiger ist es zur Vermeidung von späteren Erbstreitigkeiten bereits im Vorfeld durch geschickte Testamentsgestaltung aber auch durch vorwegegenommene Erbfolge seine Immobilie zu schützen, um dadurch sich, seinen Partner und die Kinder abzusichern.
Insbesondere wenn auf Grund entsprechenden Vermögens spätere Erbschaftssteuern drohen, macht es Sinn steuerliche Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneuern, optimal auszunutzen.
Auch zur Vermeidung späterer Pflichtteilsansprüche unliebsamer Kinder oder zum Schutz vor späteren Pflegeheimkosten benötigen Immobilien einen effektiven Schutz.