Vermögensschutz vor Pflegeheimkosten
Die Kosten eines Pflegeplatzes in der vollstationären Pflege kosten schnell das gesamte Vermögen. Denn diese Kosten liegen im Schnitt bei 4.500 € bis 5.000 € pro Monat. Das Gesetz regelt, dass dabei der monatliche Eigenanteil für jede Person unabhängig vom Pflegegrad gleich ist. Dieser liegt im Durchschnitt je nach Region bei 2.500 € bis 3.000 €.
Was aber passiert, wenn mein monatliches Einkommen geringer ist als dieser Betrag?
Dann ist man gezwungen an das Ersparte zu gehen, also zuerst an das Sparvermögen und dann an das Eigenheim, um die Differenz zu bezahlen. Das Frustrierende dabei ist, dass die Tatsache, dass man das Pflegheim selbst bezahlt nicht zu einer besseren Versorgung und Pflege führt im Gegensatz zum Dritten, der keine Ersparnisse hat.
Das Eigenheim bildet beim Familienvermögen das Herzstück, welches man sich im Laufe des Lebens erwirtschaftet und erspart hat. Dieses zu verlieren und zusehen zu müssen, wie dieses durch einige Jahre Pflege aufgebraucht wird, lässt viele Menschen erschüttert zurück.
Dabei hört es allerdings nicht auf; auch Schenkungen, die der Betroffene in den letzten zehn Jahren getätigt hat, sind rückabzuwickeln. Mit den Mitteln der vorweggenommenen Erbfolge verhindert man hier gezielt den Zugriff des Staates auf das Vermögen. Hierbei geht es darum Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die späteren Erben zu übertragen.
Dabei ist es wichtig, sich als Veräußerer umfangreich mit Sicherungs- und Schutzrechten abzusichern, damit wirtschaftlich gesehen alles beim Alten verbleibt. So verhindert man den Zugriff des Staates auf dieses Vermögen aber auch den Zugriff Dritter bei den Kindern, z.B. im Falle einer Insolvenz, Scheidung, Arbeitslosigkeit etc.
Nur durch ausgeklügelte und detaillierte Übertragungsverträge kann man die 10-Jahresfrist zur Rückforderung aushebeln, um einen umfassenden Vermögensschutz zu gewährleisten.
Die Zusammensetzung des Vermögens ist dabei unerheblich. Sowohl Immobilien als auch Sparvermögen lassen sich so vollumfänglich sichern und bewahren.