Vorsorgeverfügungen
Kommt man in eine Situation, in der man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, sei es auf Grund eines Unfalls, einer Erkrankung oder durchs Alter, und ist man nicht mehr in der Lage seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer als Vormund für einen bestellt.
Es ist nicht automatisch so, dass Angehörige wie Ehepartner oder Kinder Entscheidungen für den Betroffenen selbst regeln können. Auch die Angehörigen müssen erst vom Gericht als Vertreter bestellt werden. Im schlimmsten Fall kann es sogar passieren, dass ein völlig Fremder als Berufsbetreuer diese Aufgabe übernimmt.
Und selbst wenn man als Angehöriger dieses Amt übernimmt, unterliegt man einer ständigen Kontrolle und Aufsicht durch das Gericht und muss sämtliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen.
Will man sich diesem komplett entziehen, bietet sich das Mittel der Vorsorgevollmacht an. Mittels einer solchen Vollmacht bestimmt man im Vorfeld einen oder mehrere Bevollmächtige mit der Aufgabe später alle Dinge von A bis Z zu regeln. Dies kann Schriftverkehr mit Banken und Versicherungen sein, Behördengänge oder auch medizinische Entscheidungen.
Will man darüber hinaus seinen Bevollmächtigten von der Gewissenlast schwieriger Entscheidungen befreien, sollte man darüber hinaus eine Patientenverfügung erstellen.
In dieser legt man als Anweisung für seinen Bevollmächtigten fest, wie man im Fall von Leben und Tod behandelt werden möchte. Wünsche nach Palliativmedizin, Verzicht auf künstliche Ernährung durch Magensonde oder aber das Abschalten künstlicher Beatmung in Fällen, in denen keine Aussicht mehr auf Besserung besteht, lassen sich so regeln.
Eine Bestattungsverfügung rundet dies dann entsprechend ab.
In diesem Bereich können wir als Berater, Unterstützer und Hilfesteller in vielerlei Hinsicht auch für den späteren Bevollmächtigten behilflich sein.
Der Angehörige braucht so nie das Gefühl zu haben, mit der Angelegenheit überfordert zu sein.