Vermögensschutz
Vermögensschutz bedeutet, dass Vermögen, welches man sich im Laufe des Lebens erwirtschaftet oder durch Erbschaft erhalten hat, vor dem Zugriff des Staates sowie Dritter zu schützen. Dies kann der Schutz vor späteren Pflegeheimkosten aber auch vor Erbschafts- oder Schenkungssteuern sein. Auch gilt es im Erbrecht den Zugriff Dritter auf das Vermögen zu verhindern, z.B. bei Pflichtteilsansprüchen unliebsamer Kinder.
Aber auch bei vorwegegenommen Erbfolgen ist es wichtig das Vermögen bei den Kindern zu schützen, nämlich vor Arbeitslosigkeit, Schulden, Scheidung oder Tod. Vorsorgeregelungen, wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, sichern die eigene Autonomie darüber hinaus bis zum Lebensende ab.