Vermögensschutz


Vermögensschutz bedeutet, dass Ver­mögen, welches man sich im Laufe des Lebens erwirt­schaftet oder durch Erb­schaft erhalten hat, vor dem Zugriff des Staates sowie Dritter zu schützen. Dies kann der Schutz vor späteren Pflege­heim­kosten aber auch vor Erbschafts- oder Schenkungs­steuern sein. Auch gilt es im Erb­recht den Zugriff Dritter auf das Ver­mögen zu verhindern, z.B. bei Pflicht­teils­ansprüchen un­liebsamer Kinder.

Aber auch bei vor­wegegenommen Erbfolgen ist es wichtig das Ver­mögen bei den Kindern zu schützen, nämlich vor Arbeits­losig­keit, Schulden, Scheidung oder Tod. Vor­sorgeregelungen, wie Vor­sorge­voll­macht und Patienten­ver­fügung, sichern die eigene Autonomie darüber hinaus bis zum Lebens­ende ab.