Erbrecht

Das deutsche Erbrecht ist in seiner jetzigen Aus­gestaltung bereits über 120 Jahre alt. All­zu oft scheint das nach heu­tigen Maßstäben ver­altete Familien- und Welt­bild, was diesem einst zu­grunde lag, noch durch. In vielen Fällen fehlen nach dem Tode eines Ver­storbenen klare Rege­lungen, sodass es häufig zum Streit über das Er­brecht kommen kann. Zu Grunde liegen diesem dann schnell emo­tionale familiäre Probleme aus der Vergangen­heit.

Ein ungeregelter Nach­lass führt zu Erben­gemein­schaften, die auf­wändig aus­einander­gesetzt werden müssen. Im schlimmsten Fall drohen Teilungs­zwangs­ver­steigerungen bei Immobilien und eine Zer­schlagung des familiären Ver­mögens.

Auch kommt es vor, dass Erben sich später über die Wirk­sam­keit von Testamenten streiten. Prozesse über Testaments­anfechtungen können dabei die Folge sein.

In jedem Fall ist professionelle Hilfe durch einen Fachanwalt für Erbrecht erforderlich.

 


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